Bauma 2022: Wir waren dabei

Solche gigantischen Muldenkipper, wie sie auf der Bauma 2022 zu sehen waren, bringen über 300 Tonnen Leergewicht auf die Waage und haben Motoren mit über 3000 PS
Muldenkipper der Superlative auf der Bauma 2022

Bauma 2022: Wir waren dabei! Wenn der Vater mit dem Sohne einmal ausgeht, darf die Bauma in Riem bei München nicht fehlen. Eine persönliche Rückschau:

Wenn das Gelände der Messe München eine Woche lang zum Zentrum der Baumaschinenindustrie wird, dann ist wieder Bauma. Die Weltleitmesse für Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbaumaschinen, Baufahrzeuge und Baugeräte lud einmal mehr zum Staunen ein.

3200 Hersteller aus 63 Ländern stellten Ihre Produkte vor. 695.000 Besucher aus 200 Ländern reisten nach München, um den zum Teil haushohen Giganten aus Stahl Bewunderung und Respekt zu zollen. So auch meine Familie und ich.

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Corona-Epidemie: Leistungspflicht des Mieters einer Baumaschine

 

Der fiktive Fall: Der Mieter einer Baumaschine ist wegen der Corona-Krisensituation in finanzieller Not. Was kann er tun? 

Legen wir folgende Konstellation zugrunde:

Angenommen der Mieter eines beweglichen Gegenstands – wie z. B. einer Baumaschine ­­­­– ist wegen der Coronakrise in finanzielle Bedrängnis geraten. Welche Möglichkeiten hat er in dieser besonderen Situation und welche Voraussetzungen sollten vorliegen, damit er von seiner Leistungspflicht befreit wird?

Wir haben den in diesen Tagen möglicherweise auftretenden Fall einmal unter verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen durchdekliniert:

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Mieter mehrerer Baumaschinen zahlt Mietzins nicht

Bei jedem Mietvertrag gelten Vertragspflichten. Wer diesen nicht nachkommt, hat früher oder später ein Problem.

 

Der Fall: Mieter führt Vermieter vor, bis diesem der Kragen platzt

Der Mieter mehrerer Baumaschinen, Karl Knauser, nimmt es mit seinen Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum nicht so genau. Unser Mandant und der Vermieter der Arbeitsmaschinen, Martin Duldsam, ist daher mit seiner Geduld am Ende. Auch wegen noch weiter zurückliegenden Forderungen gegen Knauser. Daher will er das laufende Mietverhältnis zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen und wendet sich an unsere Kanzlei.

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HGB: Schriftform bei Schuldanerkenntnis obsolet

Die Schriftform eines Vertrags nach §§ 780, 781 BGB ist verzichtbar, wenn § 350 HGB greift

 

Der Fall: Wenn das Bedürfnis im Handelsverkehr den Ton angibt

Im konkreten Fall trat einer unserer Mandanten, er handelt mit Baumaschinen, mit der Sachlage an uns heran, dass er auf seinen Mietzinsforderungen für einen Raupenbagger sitzengeblieben sei. Und so dachten wir uns: Warum immer gleich klagen? Warum nicht zunächst ein Vergleichsangebot anstrengen? Also taten wir das.

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Die unendliche Geschichte um einen Abbruchhammer

Kein Schadenersatz wenn Verjährungsfrist im Handelsrecht versäumt

 

Der Fall: Verjährungsfrist nach HGB versäumt

Unser Mandant, der mit Baumaschinen handelt, hatte den Vertragsgegenstand, einen Hydraulikhammer, gebraucht vom Hersteller erworben und wenige Wochen danach bereits der Klägerin zu Probezwecken überlassen. Diese nutzte den Abbruchhammer, ein Bagger-Anbaugerät, mit dem Bauteile aus Stein und Beton zertrümmert werden können, nach eigener Aussage nur „wenige Stunden“.

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