Corona-Epidemie: Leistungspflicht des Mieters einer Baumaschine

 

Der fiktive Fall: Der Mieter einer Baumaschine ist wegen der Corona-Krisensituation in finanzieller Not. Was kann er tun? 

Legen wir folgende Konstellation zugrunde:

Angenommen der Mieter eines beweglichen Gegenstands – wie z. B. einer Baumaschine ­­­­– ist wegen der Coronakrise in finanzielle Bedrängnis geraten. Welche Möglichkeiten hat er in dieser besonderen Situation und welche Voraussetzungen sollten vorliegen, damit er von seiner Leistungspflicht befreit wird?

Wir haben den in diesen Tagen möglicherweise auftretenden Fall einmal unter verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen durchdekliniert:

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Wenn sich ein Unternehmen in Luft auflöst…

Firmenauflösung: GmbH spurlos verschwunden

Der Fall: Die Nowhere-GmbH (Name geändert) hatte über einen längeren Zeitraum Arbeitsmaschinen von unserem Mandanten angemietet. Eine geraume Zeit ging das gut. Die Miete für die Mietsachen wurden pünktlich bezahlt. Doch eines Tages war die Nowhere-GmbH nicht mehr erreichbar. Zudem hatten sich die Geschäftsführer buchstäblich in Luft aufgelöst. Nachrichten konnten weder via E-Mail oder Fax und auch nicht über den üblichen Postweg zugestellt werden.

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