Schon wieder ein Blog?

Schaufelbagger werden immer häufiger von Baustellen entwendet

Gegenfrage: Wie viele Blogs kennen Sie, in denen es um rechtliche Fragen zu Industrie- und Baumaschinen geht? – Eben! Deshalb widmet sich dieser Blog den Rechtsverhältnissen, die greifen, wenn insbesondere mobile Arbeitsmaschinen und Baumaschinen Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen sind.

Selbstverständlich gelten für Verkäufer und Käufer, Mieter und Vermieter solcher Arbeitsgeräte einerseits sowie für Auftraggeber und Auftragnehmer von Reparatur- und Wartungsaufträgen andererseits verschiedene vertragliche oder gesetzliche Regeln. Aber selbst bei unterschiedlicher Sach- und Rechtslage zeigen sich in der Praxis bestimmte Muster, die sich wiederholen, wenn Industrie-  und Baumaschinen im Spiel sind. Diese Grundmuster versuchen wir in diesem Blog anhand von alltäglichen, manchmal sogar kuriosen, Fallbeispielen zu skizzieren.

Zudem: Wer sich einmal die Mühe macht ein Google Alert zum Thema einzurichten, der wird bemerken, dass die Trefferquote mehr als bescheiden ausfällt. Zwar gibt es ein Füllhorn an Meldungen, die geklaute Arbeitsmaschinen zum Gegenstand haben. Doch werden im Internet die Arbeits-, Industrie- und Baumaschinen betreffenden – durchaus interessanten und praktisch relevanten – zivilrechtlichen Fragen so gut wie gar nicht thematisiert.

Unsere Kanzlei

Wie auf meiner Internetseite und dem Profil meiner Kanzlei auf Anwalt.de, auf XING und Facebook nachzulesen ist: Den juristischen Bauchladen gibt’s nicht bei uns. Über die Jahre, mittlerweile Jahrzehnte, habe ich mich auf nur wenige Rechtsbereiche spezialisiert und bin gut damit gefahren.

Arbeitsrecht sowie Vertragsrecht gehören dazu, doch liegt unser Fokus, wie bereits dargelegt, auf dem Arbeitsmaschinen, Baumaschinen, KFZ sowie Industriemaschinen betreffenden Zivilrecht.

Typische Fallmuster

Unsere Arbeit lässt sich vor allem in diese Fall-Kategorien unterteilen:

  1. Zahlungsunfähigkeit (z. B. wegen Insolvenz der Gegenpartei)
  2. Zahlungsverzug und Nichtabnahme des Kaufgegenstandes
  3. Vertragsumschreibung und gesamtschuldnerische Mithaftung
  4. Abwehr unberechtigter Gewährleistungs- und Garantieansprüche (der Kunden unserer Mandanten)
  5. Rückabwicklung von Verträgen nach Rücktritt vom Vertrag und/oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (bzw. Abwehr solcher Ansinnen der Gegenpartei)
  6. Anfertigen individueller Verträge sowie Formularverträge
  7. Allgemeine Geschäftsbedingungen jeglicher Art werden erstellt bzw. geprüft

Sehr häufig haben wir es mit Fällen zu tun, in denen die Gegenpartei trotz gültiger Verträge – Kauf-, Miet- oder Reparatur / Wartungsvertrag – ihren Pflichten nicht nachkommt, also z. B. den Kaufpreis und/oder Mietzins nicht bezahlt. Dann liegt es an uns, eventuell offene Forderungen einzuziehen. Häufig bedienen wir uns in solchen und ähnlich gelagerten Konstellationen folgender rechtlicher Instrumentarien:

  • Per Anwaltsschreiben an die Gegenpartei wird eine letzte Zahlungsfrist gesetzt
  • Ein gerichtliches Mahnverfahren wird eingeleitet
  • Es wird (Zahlungs-)Klage erhoben