Mieter mehrerer Baumaschinen zahlt Mietzins nicht

Bei jedem Mietvertrag gelten Vertragspflichten. Wer diesen nicht nachkommt, hat früher oder später ein Problem.

 

Der Fall: Mieter führt Vermieter vor, bis diesem der Kragen platzt

Der Mieter mehrerer Baumaschinen, Karl Knauser, nimmt es mit seinen Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum nicht so genau. Unser Mandant und der Vermieter der Arbeitsmaschinen, Martin Duldsam, ist daher mit seiner Geduld am Ende. Auch wegen noch weiter zurückliegenden Forderungen gegen Knauser. Daher will er das laufende Mietverhältnis zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen und wendet sich an unsere Kanzlei.

Karl Knauser hatte also bei Martin Duldsam zwei Baumaschinen gemietet. Den Mietzins bezahlte er unregelmäßig und schließlich gar nicht mehr. Zudem war er mit der Zahlung einer nicht unerheblichen Schadenersatzforderung unseres Mandanten gegen ihn aus früheren Mietgeschäften in Verzug. Hinzu kamen unbezahlte Rechnungen für Reparaturarbeiten, die Duldsam an den Maschinen ausgeführt hatte. Alles in allem handelte es sich bei den noch offenen Mietzins- und Werklohnforderungen um einen Betrag in Höhe von insgesamt 60 000 EUR, mit denen Knauser bei Duldsam in der Kreide stand. Keine Frage, dass wir das Mietverhältnis im Namen unseres Mandanten fristlos, hilfsweise ordentlich, kündigten und die Gegenseite zur Begleichung der ausstehenden Summe aufforderten.

Zwei Wochen später bekam Duldsam die beiden Maschinen zurück, die er zuletzt an Knauser vermietet hatte. Diese waren allerdings beschädigt, sodass Duldsam die Schadenersatzkosten ebenfalls in die Gesamtforderung einfließen ließ. Der Mieter beglich allerdings nur einen Bruchteil seiner Schulden.

Wenige Wochen später trafen sich Knauser und Duldsam, um die Angelegenheit unter vier Augen zu besprechen. Leider hatte uns Duldsam darüber nicht informiert, denn bei dem Gespräch zog ihn Knauser einmal mehr über den Tisch.

Die handschriftlich auf einem losen Stück Papier getroffene, formlose Vergleichsvereinbarung – die für an diesem Gespräch Unbeteiligte schwer nachzuvollziehen war – sah vor, dass Knauser innerhalb von sechs Wochen 35 000 EUR an Duldsam zu entrichten hatte, womit alle weiteren Forderungen erledigt wären. Außerdem hatte Knauser Duldsam gegenüber zugesichert, eine der beiden Baumaschinen kaufen zu wollen.

Sicher ahnen Sie bereits, worauf das Ganze hinausläuft? – Richtig! Natürlich lachte sich Knauser ins Fäustchen, bestritt die Gültigkeit der formlosen Vergleichsvereinbarung und bezahlte darüber hinaus an Duldsam keinen einzigen Cent. Duldsam sah rot! Denn Knauser hatte mittlerweile Geld von seiner Versicherung für die Schäden an den früher gemieteten Maschinen erhalten, ohne es an seinen Gläubiger weiterzuleiten.

Vier Monate später wandte sich Duldsam erneut an unsere Kanzlei. Wir sollten für ihn den mit Knauser formlos vereinbarten Vergleichsbetrag einfordern und – nach vergeblicher außergerichtlicher Zahlungsaufforderung – einklagen.

Herangehensweise

Duldsam hatte ein Problem. Denn die mit Knauser getroffene, formlose Vergleichsvereinbarung auf einem Handzettel konnte in der Tat angezweifelt werden. Falls sich das Prozessgericht von einer gültigen Vergleichsvereinbarung mit Knauser nicht überzeugen lassen und unsere außergerichtliche Zahlungsaufforderung ins Leere gehen sollte, setzten wir noch eines drauf: Wir fertigten einen Klageentwurf an, in dem wir hilfsweise beantragten, Knauser zur Zahlung aller noch offenen Forderungen zu verurteilen.

Knauser erkannte endlich, dass er das Spiel nicht gewinnen konnte und beauftragte einen Rechtsanwalt, nachdem er die außergerichtliche Zahlungsaufforderung mit Klageentwurf von uns erhalten hatte. Postwendend erklärte uns sein Rechtsbeistand in aller Form, dass sein Mandant keineswegs an einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wohl aber an einer einvernehmlichen Klärung der Angelegenheit interessiert sei. Allerdings sehe sich Knauser außerstande, den Vergleichsbetrag in Höhe von 35 000 EUR auf einmal aufzubringen, könne aber monatliche Raten in Höhe von 3000 EUR bezahlen.

Das Ende vom Lied

Duldsam ließ sich auf die Vergleichsvereinbarung ein. Allerdings nur unter einer Bedingung: Die Vereinbarung wurde um einen Passus erweitert: Sollte Knauser mit einer einzigen Ratenzahlung in Verzug geraten, wäre sofort die Gesamtsumme fällig. Dieser Fingerzeig verfehlte seine Wirkung nicht. Knauser stotterte pünktlich seine Ratenzahlungen ab.