Mängel verschwiegen: Arglistige Täuschung

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Der Fall: Unser Mandant hatte eine gebrauchte Baumaschine gekauft. Erste Mängel traten bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss  auf. Daraufhin beauftragte er uns damit, den von ihm mit einem gewerblichen Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen.

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