Der Fall: Unser Mandant verkaufte eine neue Arbeitsmaschine und lieferte diese aus. Ein ganz normaler Kaufvertrag also. Nach einigen Monaten meldete sich der Käufer wieder und behauptete, dass der Kaufgegenstand bei Vertragsabschluss mangelhaft gewesen sei.
Sachmangel
Mängel verschwiegen: Arglistige Täuschung
Der Fall: Unser Mandant hatte eine gebrauchte Baumaschine gekauft. Erste Mängel traten bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss auf. Daraufhin beauftragte er uns damit, den von ihm mit einem gewerblichen Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen.