Mieter mehrerer Baumaschinen zahlt Mietzins nicht

Bei jedem Mietvertrag gelten Vertragspflichten. Wer diesen nicht nachkommt, hat früher oder später ein Problem.

 

Der Fall: Mieter führt Vermieter vor, bis diesem der Kragen platzt

Der Mieter mehrerer Baumaschinen, Karl Knauser, nimmt es mit seinen Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum nicht so genau. Unser Mandant und der Vermieter der Arbeitsmaschinen, Martin Duldsam, ist daher mit seiner Geduld am Ende. Auch wegen noch weiter zurückliegenden Forderungen gegen Knauser. Daher will er das laufende Mietverhältnis zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen und wendet sich an unsere Kanzlei.

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Gebrauchte Baumaschine und Verjährung

Eine gebrauchte Baumaschine sollte nach dem Kauf sofort auf Mängel geprüft werden. Schadenersatzansprüche verjähren hier meist schon nach einem Jahr (AGB).

Der Fall: Wer einen gebrauchten Bagger kauft, sollte diesen und die AGB des Vermieters genau unter die Lupe nehmen und sich mit einer eventuellen Mängelrüge nicht allzu lange Zeit lassen

Willy Ohnemoos kaufte im Februar 2015 einen von Theo Geldgeber finanzierten, gebrauchten Bagger. Verkäufer war unser Mandant Leo Gutmütig. Auf Wunsch des Käufers lieferte dieser die gebrauchte Baumaschine an dessen Vertreter, Anton Tiefbohrer. Zudem sollte Gutmütig in einer gesonderten Anlage schriftlich versichern, dass die Öltemperatur der Hydraulik auch bei 40°C Umgebungstemperatur die 75 °C Betriebstemperatur nicht übersteigen würde. Ohnemoos bestand darauf, weil er den Bagger an ein leistungsstarkes Bohrgerät von Anton Tiefbohrer anzuschließen gedachte. Es sollten tiefe Löcher gegraben und Gestein (Granit) zertrümmert werden.

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