Gebrauchte Baumaschine und Verjährung

Eine gebrauchte Baumaschine sollte nach dem Kauf sofort auf Mängel geprüft werden. Schadenersatzansprüche verjähren hier meist schon nach einem Jahr (AGB).

Der Fall: Wer einen gebrauchten Bagger kauft, sollte diesen und die AGB des Vermieters genau unter die Lupe nehmen und sich mit einer eventuellen Mängelrüge nicht allzu lange Zeit lassen

Willy Ohnemoos kaufte im Februar 2015 einen von Theo Geldgeber finanzierten, gebrauchten Bagger. Verkäufer war unser Mandant Leo Gutmütig. Auf Wunsch des Käufers lieferte dieser die gebrauchte Baumaschine an dessen Vertreter, Anton Tiefbohrer. Zudem sollte Gutmütig in einer gesonderten Anlage schriftlich versichern, dass die Öltemperatur der Hydraulik auch bei 40°C Umgebungstemperatur die 75 °C Betriebstemperatur nicht übersteigen würde. Ohnemoos bestand darauf, weil er den Bagger an ein leistungsstarkes Bohrgerät von Anton Tiefbohrer anzuschließen gedachte. Es sollten tiefe Löcher gegraben und Gestein (Granit) zertrümmert werden.

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Mängel verschwiegen: Arglistige Täuschung

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Der Fall: Unser Mandant hatte eine gebrauchte Baumaschine gekauft. Erste Mängel traten bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss  auf. Daraufhin beauftragte er uns damit, den von ihm mit einem gewerblichen Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen.

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