Mängel verschwiegen: Arglistige Täuschung

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Der Fall: Unser Mandant hatte eine gebrauchte Baumaschine gekauft. Erste Mängel traten bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss  auf. Daraufhin beauftragte er uns damit, den von ihm mit einem gewerblichen Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen.

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Formularverträge vorher genau prüfen

lupe über Vertragstext

Der Fall: Unser Mandant wollte eine Arbeitsmaschine verkaufen. Grundlage des Kaufvertrags sollte dessen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sein. Damit war der Kunde jedoch nicht einverstanden. Er wollte als Vertragsgrundlage seine eigenen Formularvertragsbedingungen bzw. formularmäßigen Einkaufbedingungen haben. Der Verkäufer wandte daraufhin sich ratsuchend an uns.

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