Schuldner übergeht Pflichten aus Kaufvertrag

Sanduhr

Der Fall: Der Kunde nimmt die Kaufsache weder ab noch bezahlt er sie

Unser Mandant schloss mit einem Kunden einen Kaufvertrag über eine Arbeitsmaschine ab. Offenbar überlegte es sich der Käufer dann aber doch anders und verharrte in Untätigkeit. Weder nahm er den Kaufgegenstand ab noch bezahlte er ihn. Unser Mandant blieb also auf seinem Kaufvertrag sitzen.

Herangehensweise

In solchen Fällen setzen wir regelmäßig namens und in Vollmacht unseres Mandanten dem Käufer zunächst eine Frist zur Abnahme und Bezahlung des Kaufpreises für die Arbeitsmaschine.

Bleibt er jetzt weiterhin untätig, verklagen wir in den Fällen, in denen an dessen Solvenz keine Zweifel bestehen, den Käufer auf Abnahme des Kaufgegenstandes sowie dessen Bezahlung.

Anders hingegen sieht es aus, wenn an der Liquidität des Käufers begründete Zweifel bestehen. Hier treten wir in der Regel namens und in Vollmacht unserer Mandantschaft vom Kaufvertrag zurück und verlangen vom Käufer den Ersatz des durch die Rückabwicklung des Kaufvertrages über den Kaufgegenstand entstandenen Schadens.