Der Fall: Die Nowhere-GmbH (Name geändert) hatte über einen längeren Zeitraum Arbeitsmaschinen von unserem Mandanten angemietet. Eine geraume Zeit ging das gut. Die Miete für die Mietsachen wurden pünktlich bezahlt. Doch eines Tages war die Nowhere-GmbH nicht mehr erreichbar. Zudem hatten sich die Geschäftsführer buchstäblich in Luft aufgelöst. Nachrichten konnten weder via E-Mail oder Fax und auch nicht über den üblichen Postweg zugestellt werden.
Dr. Heinz Schmid
Mangelhafte Arbeitsmaschine in Täuschungsabsicht verkauft
Der Fall: Unser Mandant verkaufte eine neue Arbeitsmaschine und lieferte diese aus. Ein ganz normaler Kaufvertrag also. Nach einigen Monaten meldete sich der Käufer wieder und behauptete, dass der Kaufgegenstand bei Vertragsabschluss mangelhaft gewesen sei.
Baumaschinendiebstahl: Versicherung muss zahlen
Der Fall: Dass sich inzwischen ganze Banden darauf spezialisiert haben, Baumaschinen zu klauen, ist bekannt. Wer aber glaubt, dass Diebe vor riesigen, schwer zu transportierenden Maschinen und Sachgütern Halt machen, der irrt, wie der vorliegende Fall eindrucksvoll zeigt:
Mängel verschwiegen: Arglistige Täuschung
Der Fall: Unser Mandant hatte eine gebrauchte Baumaschine gekauft. Erste Mängel traten bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss auf. Daraufhin beauftragte er uns damit, den von ihm mit einem gewerblichen Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Vertragsumschreibung auf einen Dritten
Der Fall: Ein Kunde bzw. Vertragspartner unseres Mandanten möchte einen Vertrag – das kann zum Beispiel ein Kaufvertrag oder ein Mietvertrag sein – auf einen Dritten übertragen lassen. Dazu benötigt er eine rechtswirksame Vertragsumschreibung.