Der Fall: Die Nowhere-GmbH (Name geändert) hatte über einen längeren Zeitraum Arbeitsmaschinen von unserem Mandanten angemietet. Eine geraume Zeit ging das gut. Die Miete für die Mietsachen wurden pünktlich bezahlt. Doch eines Tages war die Nowhere-GmbH nicht mehr erreichbar. Zudem hatten sich die Geschäftsführer buchstäblich in Luft aufgelöst. Nachrichten konnten weder via E-Mail oder Fax und auch nicht über den üblichen Postweg zugestellt werden.
Vertragskündigung
Vermieter einer Arbeitsmaschine will diese von insolventem Kunden zurück
Der Fall: Herausgabe der Mietsache trotz insolvenzrechtlicher Kündigungssperre (§ 112 InsO)
Unser Mandant, Inhaber eines Maschinenparks, vermietete eine Arbeitsmaschine auf unbestimmte Dauer an einen Kunden. Der Haken war, dass der Kunde mit der Mietzahlung für mehrere Monate im Rückstand war.
Unglücklicherweise hatte unser Mandant versäumt, dieses Mietverhältnis rechtzeitig zu kündigen, d. h. noch bevor ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt wurde.