Teilzahlungen: nicht immer Insolvenz des Schuldners

Junge macht die Daumen hoch

Klar, ein Insolvenzverwalter macht auch nur seinen Job. Da geht es oft ums Ganze und jede Seite versucht, das Bestmögliche für sich zu erreichen. Wie bei der häufigen Konstellation, dass der Insolvenzverwalter die vom Schuldner seinerzeit rechtmäßig zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (bzw. zur Vergütung der Lieferungen und Leistungen) unseres Mandanten geleisteten Zahlungen noch nach Jahren anficht und

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