Mündliche Mietverträge – Finger weg!

 

In den Hauptrollen

Vermieter einer Baumaschine: die Firma Vertrauensselig, unsere Mandantin
Mieterin: das kleine Bauunternehmen Möchtegern
Nutzerin der Baumaschine: das Unternehmen Pleitegeier

Der Fall: Das Unternehmen Vertrauensselig, das sich hilfesuchend an uns wandte, einigte sich mündlich über die Vermietung einer Baumaschine an die Firma Möchtegern. Deren Inhaberin auf dem Papier, Cindy Möchtegern, hatte allerdings nichts zu sagen. Die Strippen zog in Wahrheit deren Vater im Hintergrund. So kam es, dass nicht das Unternehmen Möchtegern die Arbeitsmaschine nutzte, sondern das Drittunternehmen Pleitegeier, in das Vater Möchtegern – über schwer ergründliche Kanäle – involviert war. Es kam, wie es kommen musste: Firma Vertrauensselig blieb auf ihren Mietzinsforderungen gegen Möchtegern sitzen. Vater Möchtegern stellte klar, dass sich Vertrauensselig nicht an das Unternehmen seiner Tochter, die Mieterin, sondern an das Drittunternehmen Pleitegeier wenden sollte, auf dessen Baustelle die Maschine tatsächlich zum Einsatz kam.


Herangehensweise

Manchmal müssen Anwälte wie Detektive, Psychologen und Schlichter gleichzeitig vorgehen. Im vorliegenden Fall war das so: Unter einigem Aufwand haben wir alle beteiligten Parteien zur Vernunft bringen und sie dazu bewegen können, eine von uns gefertigte Vereinbarung mit folgendem Inhalt zu unterzeichnen:

  • Die Bauunternehmen Möchtegern und Pleitegeier haften als Gesamtschuldner für die offenen Mietzinsforderungen von Vertrauensselig (einschließlich unserer Rechtsanwaltsgebühren)
  • Das Drittunternehmen Pleitegeier hat monatliche Teilzahlungen zu erbringen
  • Das Unternehmen Vertrauensselig darf die rechtlich wirksame Mieterin, Möchtegern, erst dann in Anspruch nehmen, wenn Pleitegeier den monatlichen Zahlungen nicht nachkommt
  • Nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen sollte Vertrauensselig ihre Rechnungen (an die eigentliche Mieterin Möchtegern) endgültig auf Pleitegeier, die tatsächliche Nutzerin der Baumaschine, umschreiben


Das Ende vom Lied

Gerade mal eine Rate bezahlte das Unternehmen Pleitegeier, bevor über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Klar, dass da nicht mehr viel zu holen war. Daher haben wir für unsere Mandantin Vertrauensselig die eigentliche Mieterin der Baumaschine in Anspruch genommen: das kleine Bauunternehmen Möchtegern. Dieses zeigte sich letztlich reumütig und bot an, etwas mehr als 50 Prozent der noch offenen Mietzinsforderungen kurzfristig zu begleichen. Die restlichen noch offenen Ansprüche sollten damit auch abgegolten sein.

Vertrauensselig erklärte sich mit diesem Vergleichsangebot unter der Maßgabe einverstanden, dass Möchtegern zusätzlich unser Rechtsanwaltshonorar übernimmt. Allerdings sollte diese Vereinbarung erst mit dem Zeitpunkt wirksam werden, wenn Möchtegern tatsächlich binnen kürzester Zeit sämtliche Vergleichskosten beglichen hat. Und so kam es dann auch.