Mietvertrag unwirksam mangels Vollmacht

 

Der Fall: Geld hat man zu haben. Und wenn nicht?

Einmal wieder haben wir es hier mit einem Fall zu tun, bei dem der Mieter einer Baumaschine deren Vermieter den Mietzins vorenthielt. Für unseren Mandanten, ein Baumaschinenunternehmen, hatten wir daher ein Versäumnisurteil erwirkt. Die Gegenpartei legte dagegen Einspruch ein und bekam Recht.

Die Begründung: Der Sohn der Gegenpartei habe gar keine Vollmacht dazu gehabt, mit unserem Mandanten einen Mietvertrag abzuschließen. Und tatsächlich war der übereifrige Sprössling der Gegenseite in der Gerichtsverhandlung geständig. Die Folge: Unser Mandant blieb auf seinen Mietzinsforderungen sitzen.

Herangehensweise

Bevor das Landgericht das Versäumnisurteil kassierte und unseren Mandanten dazu verdonnerte, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen, verkündeten wir zunächst dem Sohn den Streit und verklagten ihn im Anschluss darauf, für die ausstehenden Mietzinsen aufzukommen.

 Das Ende vom Lied

Um es abzukürzen: Der vermutlich zu einer unlauteren Handlung manipulierte Sohn wehrte sich in keiner Weise gegen die Klage und so erwirkten wir ein Versäumnisurteil. Warum? Sie ahnen es: Der junge Mann hatte kein pfändbares Vermögen. Null, niente! Wie sagte Ignatz Felner, Theologe und Schriftsteller, so schön: „Betrug und Eigennutz sind unzertrennliche Gefährten!“