Mieter mehrerer Baumaschinen zahlt Mietzins nicht

Bei jedem Mietvertrag gelten Vertragspflichten. Wer diesen nicht nachkommt, hat früher oder später ein Problem.

 

Der Fall: Mieter führt Vermieter vor, bis diesem der Kragen platzt

Der Mieter mehrerer Baumaschinen, Karl Knauser, nimmt es mit seinen Mietzahlungen über einen längeren Zeitraum nicht so genau. Unser Mandant und der Vermieter der Arbeitsmaschinen, Martin Duldsam, ist daher mit seiner Geduld am Ende. Auch wegen noch weiter zurückliegenden Forderungen gegen Knauser. Daher will er das laufende Mietverhältnis zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen und wendet sich an unsere Kanzlei.

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