Sachschaden: Arbeitsmaschine falsch bedient?

bagger gegen mauer

Was passiert, wenn durch eine große Arbeitsmaschine ein Schaden in Millionenhöhe verursacht wird? – So geschehen in einem Fall, in dem an einem öffentlichen Gebäude ein erheblicher Sachschaden verursacht wurde. Im Nachhinein konnte nicht mit absoluter Gewissheit geklärt werden, ob die gemietete Maschine ausschließlich falsch bedient wurde oder fehlerhaft war und somit auf Seiten des Vermieters (unserem Mandanten) möglicherweise Mitverschulden vorlag.

Die Betriebshaftpflichtversicherung des mietenden Unternehmens kam für den Schaden gegenüber der öffentlichen Hand zunächst auf. Da die Versicherung ein Mitverschulden des Mitarbeiters, der die Maschine bediente, annahm, gleichzeitig aber den Vermieter der mutmaßlich fehlerhaften Maschine als Mitverursacher des Schadens ansah, forderte sie von unserem Mandanten 50 Prozent der von ihr beglichenen Versicherungssumme.

Herangehensweise

Es kam zu einem Rechtsstreit zwischen der Betriebshaftpflichtversicherung des Mieters auf der einen Seite und unserem Mandanten, dem Vermieter der Arbeitsmaschine sowie dem Hersteller der Arbeitsmaschine auf der anderen Seite. Um es gleich vorweg zu nehmen. Der (Millionen-) Rechtsstreit hat in erster Instanz (es gab keine Berufung) ganze 12 Jahre gedauert! Innerhalb dieses Zeitraums fanden einige Gerichtsverhandlungen statt. Die Richter wechselten mehrfach. Bemerkenswerterweise wurde ein Sachverständiger gerichtlich bestellt, seines Zeichens Professor, dessen Gutachten sich immer wieder voneinander unterschieden, ja, sogar widersprüchlich waren. Wie sich später herausstellte, waren es dessen wechselnde Assistenten. Diese waren jeweils zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen als sie die Gutachten anfertigten und nicht der Herr Professor selbst.

Das Ende vom Lied

Bei der abschließenden Gerichtsverhandlung wurde die Klage auf Regress sowohl gegen unseren Mandanten, den Vermieter der Arbeitsmaschine, als auch gegen deren Hersteller, kostenpflichtig abgewiesen. Daran konnte auch die Anwesenheit des Herrn Professor samt aktuellem – jedenfalls über 50 Jahre alten – Assistenten nichts ändern. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Mieters der Arbeitsmaschine ging leer aus.

So kurzweilig sich dieser Sachverhalt aus darstellen mag, der Fall hatte auch eine tragische Komponente: Der Führer der Maschine hatte sich nach dem Vorfall (aus welchen Gründen auch immer) das Leben genommen.