Mündliche Mietverträge – Finger weg!

 

In den Hauptrollen

Vermieter einer Baumaschine: die Firma Vertrauensselig, unsere Mandantin
Mieterin: das kleine Bauunternehmen Möchtegern
Nutzerin der Baumaschine: das Unternehmen Pleitegeier

Der Fall: Das Unternehmen Vertrauensselig, das sich hilfesuchend an uns wandte, einigte sich mündlich über die Vermietung einer Baumaschine an die Firma Möchtegern. Deren Inhaberin auf dem Papier, Cindy Möchtegern, hatte allerdings nichts zu sagen. Die Strippen zog in Wahrheit deren Vater im Hintergrund. So kam es, dass nicht das Unternehmen Möchtegern die Arbeitsmaschine nutzte, sondern das Drittunternehmen Pleitegeier, in das Vater Möchtegern – über schwer ergründliche Kanäle – involviert war. Es kam, wie es kommen musste: Firma Vertrauensselig blieb auf ihren Mietzinsforderungen gegen Möchtegern sitzen. Vater Möchtegern stellte klar, dass sich Vertrauensselig nicht an das Unternehmen seiner Tochter, die Mieterin, sondern an das Drittunternehmen Pleitegeier wenden sollte, auf dessen Baustelle die Maschine tatsächlich zum Einsatz kam.

Weiterlesen

Formularverträge vorher genau prüfen

lupe über Vertragstext

Der Fall: Unser Mandant wollte eine Arbeitsmaschine verkaufen. Grundlage des Kaufvertrags sollte dessen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sein. Damit war der Kunde jedoch nicht einverstanden. Er wollte als Vertragsgrundlage seine eigenen Formularvertragsbedingungen bzw. formularmäßigen Einkaufbedingungen haben. Der Verkäufer wandte daraufhin sich ratsuchend an uns.

Weiterlesen