Wer wagt – gewinnt nicht immer

stempel: abgesagt

Do ut des heißt es im Juristensprech. Ich gebe, damit du gibst. Das erhoffte sich unser Mandant, der mit Arbeitsmaschinen handelt. Im konkreten Fall hatte er sich darauf eingelassen, mit einem seiner Kunden einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag über eine Arbeitsmaschine abzuschließen. Seine Hoffnung war es, dass der Kunde zukünftig Maschinen derselben Kategorie bei ihm käuflich erwirbt.

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