Der Fall: Ein Kunde bzw. Vertragspartner unseres Mandanten möchte einen Vertrag – das kann zum Beispiel ein Kaufvertrag oder ein Mietvertrag sein – auf einen Dritten übertragen lassen. Dazu benötigt er eine rechtswirksame Vertragsumschreibung.
Herangehensweise
Einen komplexen Vertrag aufzusetzen, wie das bei einer Vertragsübertragung der Fall ist, sollte genau hingeschaut werden, vor allem auch aufs Kleingedruckte. Denn durch eine solche Vertragsübernahme tritt eine dritte Vertragspartei in einen bereits bestehenden Vertrag ein. Und eine der bisherigen Vertragsparteien scheidet aus dem Vertragsverhältnis aus. Der neu hinzugekommene Vertragspartner übernimmt damit die Rechtsposition seines Vorgängers. Grundsätzlich kann eine Vertragsübernahme sowohl gesetzlich als auch vertraglich erfolgen. Im zweiten Fall müssen allerdings alle beteiligten Vertragsparteien der Übernahme zustimmen.
In Fällen, in denen es wie hier um die Umschreibung eines Vertrags geht, legen wir unser Augenmerk akribisch darauf, dass der bisherige Vertragspartner bzw. Kunde unseres Mandanten die gesamtschuldnerische Mithaftung übernimmt. Und zwar für sämtliche bis zur „Vertragsumschreibung“ aus dem ursprünglich geschlossenen Vertrag resultierenden Ansprüche.
In manchen Fällen, kann es sogar eine „Verpflichtung“ dazu geben, einen Vertragspartner zu ersetzen. Und zwar dann, wenn die Vertragsübernahme für keine der involvierten Parteien nachteilig wäre. Stellt sich eine Partei dennoch quer und verweigert ihr Zustimmung, wird das in der Regel als „Schikane“ gewertet.