Wenn sich ein Unternehmen in Luft auflöst…

Firmenauflösung: GmbH spurlos verschwunden

Der Fall: Die Nowhere-GmbH (Name geändert) hatte über einen längeren Zeitraum Arbeitsmaschinen von unserem Mandanten angemietet. Eine geraume Zeit ging das gut. Die Miete für die Mietsachen wurden pünktlich bezahlt. Doch eines Tages war die Nowhere-GmbH nicht mehr erreichbar. Zudem hatten sich die Geschäftsführer buchstäblich in Luft aufgelöst. Nachrichten konnten weder via E-Mail oder Fax und auch nicht über den üblichen Postweg zugestellt werden. Weder über den – nicht mehr vorhandenen – Briefkasten am uns bekannten Firmensitz und auch nicht am Wohnsitz der Geschäftsführer, die wie vom Erdboden verschluckt waren, war eine Zustellung möglich.

Herangehensweise

Verständlicherweise war bei der verzwickten Sachlage unser Mandant mit seinem Latein am Ende und wandte sich ratlos an uns. So gingen wir vor:

Fristsetzung, Rücktrittserklärung sowie Kündigung des Mietvertrags wurden von uns

  1. sowohl mit Einwurf-Einschreiben
  2. als auch per Gerichtsvollzieher an sämtliche uns bekannten Adressen rund um die Nowhere-GmbH versandt.

Somit konnten wir durch deren Rückantwort nachweisen, dass Zustellungen fortan nicht mehr möglich sind.

Hinweis: Setzen wir in ähnlich gelagerten Fällen auf eine Herausgabeklage, beantragen wir beim zuständigen Gericht, die Klage öffentlich zustellen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass wir für unseren Mandanten einen gerichtlichen Herausgabetitel erwirken und – wenn die Mietsache noch vorhanden und deren Lagerort bekannt ist – anschließend den zuständigen Gerichtsvollzieher mit deren Wegnahme bzw. Übergabe an unseren Mandanten beauftragen können.