Vermieter einer Arbeitsmaschine will diese von insolventem Kunden zurück

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Der Fall: Herausgabe der Mietsache trotz insolvenzrechtlicher Kündigungssperre (§ 112 InsO)

Unser Mandant, Inhaber eines Maschinenparks, vermietete eine Arbeitsmaschine auf unbestimmte Dauer an einen Kunden. Der Haken war, dass der Kunde mit der Mietzahlung für mehrere Monate im Rückstand war.

Unglücklicherweise hatte unser Mandant versäumt, dieses Mietverhältnis rechtzeitig zu kündigen, d. h. noch bevor ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt wurde.

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Wer wagt – gewinnt nicht immer

stempel: abgesagt

Do ut des heißt es im Juristensprech. Ich gebe, damit du gibst. Das erhoffte sich unser Mandant, der mit Arbeitsmaschinen handelt. Im konkreten Fall hatte er sich darauf eingelassen, mit einem seiner Kunden einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag über eine Arbeitsmaschine abzuschließen. Seine Hoffnung war es, dass der Kunde zukünftig Maschinen derselben Kategorie bei ihm käuflich erwirbt.

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