Die unendliche Geschichte um einen Abbruchhammer

Kein Schadenersatz wenn Verjährungsfrist im Handelsrecht versäumt

 

Der Fall: Verjährungsfrist nach HGB versäumt

Unser Mandant, der mit Baumaschinen handelt, hatte den Vertragsgegenstand, einen Hydraulikhammer, gebraucht vom Hersteller erworben und wenige Wochen danach bereits der Klägerin zu Probezwecken überlassen. Diese nutzte den Abbruchhammer, ein Bagger-Anbaugerät, mit dem Bauteile aus Stein und Beton zertrümmert werden können, nach eigener Aussage nur „wenige Stunden“.

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