Der Fall: Unser Mandant wollte eine Arbeitsmaschine verkaufen. Grundlage des Kaufvertrags sollte dessen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sein. Damit war der Kunde jedoch nicht einverstanden. Er wollte als Vertragsgrundlage seine eigenen Formularvertragsbedingungen bzw. formularmäßigen Einkaufbedingungen haben. Der Verkäufer wandte daraufhin sich ratsuchend an uns.