Der Fall: Unser Mandant wollte eine Arbeitsmaschine verkaufen. Grundlage des Kaufvertrags sollte dessen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sein. Damit war der Kunde jedoch nicht einverstanden. Er wollte als Vertragsgrundlage seine eigenen Formularvertragsbedingungen bzw. formularmäßigen Einkaufbedingungen haben. Der Verkäufer wandte daraufhin sich ratsuchend an uns.
Herangehensweise
Wer als Verkäufer Formular-Einkaufsverträge und Formular-Einkaufsbedingungen des Käufers widerspruchslos hinnimmt, sitzt in der Regel am kürzeren Hebel! Der Grund: Damit werden ihm meist erhebliche Risiken aufgebürdet. Zudem sollte man sich dessen bewusst sein, dass derartige Formularverträge und Formular-Einkaufsbedingungen oftmals gar nicht auf einen einfachen Kaufvertrag über eine Arbeits- oder Baumaschine zugeschnitten sind. Diese beziehen sich häufig gar nicht auf Vertragsabschlüsse über einzelne, bewegliche Maschinen, sondern auf große technische Anlagen oder gar Bauwerke.
In ähnlichen Fällen prüfen wir zunächst immer im Auftrag unserer Mandanten die Formularverträge und Formular-Einkaufsbedingungen des Käufers auf Herz und Nieren und stimmten uns anschließend mit unserem Mandanten über die weitere Vorgehensweise ganz genau ab.