
Der Fall: Ein Kunde bzw. Vertragspartner unseres Mandanten möchte einen Vertrag – das kann zum Beispiel ein Kaufvertrag oder ein Mietvertrag sein – auf einen Dritten übertragen lassen. Dazu benötigt er eine rechtswirksame Vertragsumschreibung.
Wie auf meiner Internetseite und der Präsenz meiner Kanzlei auf Anwalt.de nachzulesen ist: Den juristischen Bauchladen finden Sie in unserer Kanzlei nicht. Über die Jahre, mittlerweile Jahrzehnte, habe ich mich auf nur wenige Rechtsbereiche spezialisiert und bin gut damit gefahren.
Arbeitsrecht sowie Vertragsrecht gehören dazu, doch liegt unser Fokus vor allem auf dem Arbeitsmaschinen, Baumaschinen, KFZ sowie Industriemaschinen betreffenden Vertragshändlerrecht.
Und weil das so ist, haben wir für Leser unseres Blogs speziell zu rechtlichen Fragen rund um Arbeits- und Baumaschinen einige typische, zuweilen absonderliche Fälle aus der Rechtspraxis zusammentragen. Weitere Fälle ergänzen wir nach und nach.
Sehr häufig haben wir es mit Fällen zu tun, in denen die Gegenpartei trotz gültiger Verträge – Kauf- oder Mietvertrag – ihren Pflichten nicht nachkommt, also z. B. den Kaufpreis und/oder Mietzins nicht bezahlt. Dann liegt es an uns, eventuell offene Forderungen einzuziehen. Häufig bedienen wir uns in solchen und ähnlich gelagerten Konstellationen folgender rechtlicher Instrumentarien:
Über den Daumen gepeilt, lässt sich unsere Arbeit vor allem in diese Fall-Kategorien unterteilen:
FALLBEISPIELE:

Der Fall: Ein Kunde bzw. Vertragspartner unseres Mandanten möchte einen Vertrag – das kann zum Beispiel ein Kaufvertrag oder ein Mietvertrag sein – auf einen Dritten übertragen lassen. Dazu benötigt er eine rechtswirksame Vertragsumschreibung.

Der Fall: Unser Mandant wollte eine Arbeitsmaschine verkaufen. Grundlage des Kaufvertrags sollte dessen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sein. Damit war der Kunde jedoch nicht einverstanden. Er wollte als Vertragsgrundlage seine eigenen Formularvertragsbedingungen bzw. formularmäßigen Einkaufbedingungen haben. Der Verkäufer wandte daraufhin sich ratsuchend an uns.

Klar, ein Insolvenzverwalter macht auch nur seinen Job. Da geht es oft ums Ganze und jede Seite versucht, das Bestmögliche für sich zu erreichen. Wie bei der häufigen Konstellation, dass der Insolvenzverwalter die vom Schuldner seinerzeit rechtmäßig zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (bzw. zur Vergütung der Lieferungen und Leistungen) unseres Mandanten geleisteten Zahlungen noch nach Jahren anficht und

Der Fall: Herausgabe der Mietsache trotz insolvenzrechtlicher Kündigungssperre (§ 112 InsO)
Unser Mandant, Inhaber eines Maschinenparks, vermietete eine Arbeitsmaschine auf unbestimmte Dauer an einen Kunden. Der Haken war, dass der Kunde mit der Mietzahlung für mehrere Monate im Rückstand war.
Unglücklicherweise hatte unser Mandant versäumt, dieses Mietverhältnis rechtzeitig zu kündigen, d. h. noch bevor ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt wurde.