Der Fall: Unser Mandant wollte eine Arbeitsmaschine verkaufen. Grundlage des Kaufvertrags sollte dessen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen sein. Damit war der Kunde jedoch nicht einverstanden. Er wollte als Vertragsgrundlage seine eigenen Formularvertragsbedingungen bzw. formularmäßigen Einkaufbedingungen haben. Der Verkäufer wandte daraufhin sich ratsuchend an uns.
Themen
Teilzahlungen: nicht immer Insolvenz des Schuldners
Klar, ein Insolvenzverwalter macht auch nur seinen Job. Da geht es oft ums Ganze und jede Seite versucht, das Bestmögliche für sich zu erreichen. Wie bei der häufigen Konstellation, dass der Insolvenzverwalter die vom Schuldner seinerzeit rechtmäßig zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen (bzw. zur Vergütung der Lieferungen und Leistungen) unseres Mandanten geleisteten Zahlungen noch nach Jahren anficht und
Vermieter einer Arbeitsmaschine will diese von insolventem Kunden zurück
Der Fall: Herausgabe der Mietsache trotz insolvenzrechtlicher Kündigungssperre (§ 112 InsO)
Unser Mandant, Inhaber eines Maschinenparks, vermietete eine Arbeitsmaschine auf unbestimmte Dauer an einen Kunden. Der Haken war, dass der Kunde mit der Mietzahlung für mehrere Monate im Rückstand war.
Unglücklicherweise hatte unser Mandant versäumt, dieses Mietverhältnis rechtzeitig zu kündigen, d. h. noch bevor ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt wurde.
Wer wagt – gewinnt nicht immer
Do ut des heißt es im Juristensprech. Ich gebe, damit du gibst. Das erhoffte sich unser Mandant, der mit Arbeitsmaschinen handelt. Im konkreten Fall hatte er sich darauf eingelassen, mit einem seiner Kunden einen unentgeltlichen Nutzungsvertrag über eine Arbeitsmaschine abzuschließen. Seine Hoffnung war es, dass der Kunde zukünftig Maschinen derselben Kategorie bei ihm käuflich erwirbt.