Gebrauchte Baumaschine und Verjährung

Eine gebrauchte Baumaschine sollte nach dem Kauf sofort auf Mängel geprüft werden. Schadenersatzansprüche verjähren hier meist schon nach einem Jahr (AGB).

Der Fall: Wer einen gebrauchten Bagger kauft, sollte diesen und die AGB des Vermieters genau unter die Lupe nehmen und sich mit einer eventuellen Mängelrüge nicht allzu lange Zeit lassen

Willy Ohnemoos kaufte im Februar 2015 einen von Theo Geldgeber finanzierten, gebrauchten Bagger. Verkäufer war unser Mandant Leo Gutmütig. Auf Wunsch des Käufers lieferte dieser die gebrauchte Baumaschine an dessen Vertreter, Anton Tiefbohrer. Zudem sollte Gutmütig in einer gesonderten Anlage schriftlich versichern, dass die Öltemperatur der Hydraulik auch bei 40°C Umgebungstemperatur die 75 °C Betriebstemperatur nicht übersteigen würde. Ohnemoos bestand darauf, weil er den Bagger an ein leistungsstarkes Bohrgerät von Anton Tiefbohrer anzuschließen gedachte. Es sollten tiefe Löcher gegraben und Gestein (Granit) zertrümmert werden.

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Mietvertrag unwirksam mangels Vollmacht

 

Der Fall: Geld hat man zu haben. Und wenn nicht?

Einmal wieder haben wir es hier mit einem Fall zu tun, bei dem der Mieter einer Baumaschine deren Vermieter den Mietzins vorenthielt. Für unseren Mandanten, ein Baumaschinenunternehmen, hatten wir daher ein Versäumnisurteil erwirkt. Die Gegenpartei legte dagegen Einspruch ein und bekam Recht.

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HGB: Schriftform bei Schuldanerkenntnis obsolet

Die Schriftform eines Vertrags nach §§ 780, 781 BGB ist verzichtbar, wenn § 350 HGB greift

 

Der Fall: Wenn das Bedürfnis im Handelsverkehr den Ton angibt

Im konkreten Fall trat einer unserer Mandanten, er handelt mit Baumaschinen, mit der Sachlage an uns heran, dass er auf seinen Mietzinsforderungen für einen Raupenbagger sitzengeblieben sei. Und so dachten wir uns: Warum immer gleich klagen? Warum nicht zunächst ein Vergleichsangebot anstrengen? Also taten wir das.

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Mangelhafte Arbeitsmaschine in Täuschungsabsicht verkauft

Tag-Cloud

Der Fall: Unser Mandant verkaufte eine neue Arbeitsmaschine und lieferte diese aus. Ein ganz normaler Kaufvertrag also. Nach einigen Monaten meldete sich der Käufer wieder und behauptete, dass der Kaufgegenstand bei Vertragsabschluss mangelhaft gewesen sei.

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Mängel verschwiegen: Arglistige Täuschung

comic

Der Fall: Unser Mandant hatte eine gebrauchte Baumaschine gekauft. Erste Mängel traten bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss  auf. Daraufhin beauftragte er uns damit, den von ihm mit einem gewerblichen Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen.

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